Allgemeines

Beschlüsse des Vorstandes

Beschlüsse, die die Regeln tangieren und als Ergänzung zu den Regeln gefasst werden, haben nachfolgende letzen Sätze vor der Unterschrift zu enthalten:

“ Dieser Beschluss wird in die Regeln aufgenommen und bedarf nicht der Abstimmung oder Zustimmung der Mitglieder.
Termin der Einarbeitung bzw. Erstellung des Änderungsblattes ist der…… , ! “

Beratungen des Vorstandes der Abteilung Fußball

Die Beratungen finden in der Regel einmal im Monat statt. Datum, Beginn und Teilnehmer werden gesondert bekannt gegeben. Ort ist der Jahnsportplatz. Die Leitung hat der Abteilungsleiter und bei seiner Abwesenheit, sein Stellvertreter. Beide sind berechtigt bei Notwendigkeit, zusätzliche Beratungen bzw. Zusammenkünfte mit unterschiedlichen Beteiligungen einzuberufen. Es ist ein Protokoll zu führen

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Ab der Saison 2007/2008 werden in regelmäßigen Abständen die Internetseiten des Vereins aktualisiert.
Der Inhalt sollte sein:
– Aktuelles Sport- und Spielgeschehen
– Allgemeine Hinweise
– Vorinformation auf nächste Höhepunkte
– Hinweise zum Trainingsbetrieb
– Darstellung unserer Sponsoren
– Informationen zu den Mannschaften und vieles mehr unter www.svaufbaupch.de

Die Gestaltung der Inhalte ist variabel. Der Aushang erfolgt in den Schaukästen des Sportplatzes.

Ehrungen

Der Verein behält es sich vor, verdienstvolle Sportfreunde zur Ehrung vorzuschlagen. Dies erfolgt auf der Grundlage der Ehrungsordnung des LFV, des KSB sowie der Verleihung des Titels „Ehrenmitglied“ für die Abteilung. Das Vorschlags- und Ehrungsverfahren erfolgt in Verantwortung des Vorstandes.

Sicherheit und Ordnung
Die Verhaltensregeln für den Platz sind veröffentlicht und für den Bereich Fußball in den Regeln und Satzungen eindeutig definiert und festgelegt. Der Verein als Nutzer und die Stadt als Eigentümer übernehmen für Sachbeschädigungen, Eigentumsdelikte sowie anderer krimineller Handlungen gegenüber Personen oder Gegenständen keine Haftung. Für die medizinische Ersthilfe stehen materielle Mittel zur Verfügung.
Der im Eingangsbereich weiß gekennzeichnete Abschnitt ist für Rettungskräfte jederzeit freizuhalten.
Im Training ist bei Gewitter zu unterbrechen und gegenüber Metallgegenständen die frei und ungeerdet sich auf dem Platz befinden, und insbesondere den Flutlichtmasten, ein Mindestabstand von vier Metern zu gewährleisten. Im Spielbetrieb ist der jeweilige Schiedsrichter durch den Trainer eindeutig auf diese Gefahr hinzuweisen. Sollte der Schiedsrichter auf diese Warnung nicht reagieren ist er aufzufordern, dies im Spielberichtsbogen zu vermerken sowie Verantwortliche der Abteilung zu informieren.